Landgericht Bremen: Milka-Tafel mit weniger Inhalt verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Landgericht Bremen am Mittwoch.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie kritisierte, dass die Verpackung und das Design der neuen 90-Gramm-Tafeln identisch mit dem der alten 100-Gramm-Tafeln sei, obwohl Milka-Hersteller Mondelez die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner gemacht habe. Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle, so die Verbraucherschützer. Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch diese Angabe werde oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt.

Mondelez kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. „Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate“, erklärten die Verbraucherschützer. „Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden. Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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