Das Land Brandenburg hat die Vergabe öffentlicher Aufträge deutlich vereinfacht und entbürokratisiert. Finanzminister Robert Crumbach teilte mit, dass ab heute mehrere Wertgrenzen angehoben werden.
Damit sollen vor allem mittelständische Betriebe und Handwerker profitieren, die auf Aufträge der öffentlichen Hand angewiesen sind.
Zu den Neuerungen gehört, dass die Grenze für freihändige Vergaben von Bauleistungen von 100.000 auf 1.000.000 Euro steigt. Direktaufträge ohne Vergabeverfahren sind nun bis 100.000 Euro möglich, statt bisher 1.000 Euro.
Zudem werden vereinfachte Verfahren bei Liefer- und Dienstleistungen eingeführt, solange die EU-Schwellenwerte nicht überschritten werden.
Crumbach betonte, dass dies ein wichtiger Schritt sei, um Bürokratie abzubauen und die Wirtschaft zu stärken. Besonders Handwerksbetriebe, die aktuell unter der schwachen Wohnungsbaukonjunktur leiden, sollen von den Änderungen profitieren.
Die neuen Regelungen gelten seit heute und wurden bereits im März als Teil der 100-Tage-Bilanz der Landesregierung angekündigt.