Mehrheit der Deutschen gegen AfD-Verbot – Umfrage zeigt Skepsis und Gründe

Die Mehrheit der Bundesbürger lehnt ein Verbot der AfD ab. Das hat eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagsausgabe) ergeben. 52 Prozent der Befragten sprechen sich dagegen aus und nur 27 Prozent dafür. In Ostdeutschland sind sogar Zweidrittel der Befragten gegen ein Verbot.

Die Demoskopen ermittelten dafür mehrere Gründe. An erster Stelle nennen sie die Vertrautheit der Mehrheit mit Sympathisanten der Partei. 67 Prozent der Westdeutschen und 88 Prozent der Ostdeutschen haben demnach in ihrem Bekanntenkreis Anhänger der AfD. Diese würden hingegen völlig anders eingeschätzt als die Partei selbst: Während 54 Prozent der Bevölkerung die Partei als rechtsextrem einstuften, hätten nur fünf Prozent von den Anhängern, die sie kennen, diesen Eindruck. Ein weiterer Grund für eine ablehnende Haltung gegenüber einem Parteiverbot ist laut Umfrage, dass viele Befragte den Parteien, die ein Verbot der AfD betreiben, unterstellten, dass sie sich primär einer lästigen Konkurrenz entledigen wollten, die ihnen zu stark geworden sei. Über ein Parteiverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Die Mehrheit der Befragten spricht sich dafür aus, stärker die inhaltliche Auseinandersetzung zu suchen als ein Verbot anzustreben. Sie ist zudem skeptisch, ob ein Verbot der AfD den gewünschten Erfolg brächte. 54 Prozent sind überzeugt, dass rasch eine neue Partei gegründet würde, mit ähnlicher Ausrichtung. Ein Parteiverbot würde auch die Nachfolgeparteien treffen.

Immer mehr potenzielle AfD-Wähler bekennen sich zu der Partei. Noch vor zwei Jahren zeigte sich nur jeder Dritte unter ihnen von der AfD selbst überzeugt, heute ist es jeder Zweite.

Die Umfrage wurde zwischen dem 4. und dem 16. Juli durchgeführt. Befragt wurden 1054 Personen.

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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