
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Anforderungen für die Bestimmung sicherer Herkunftsländer in beschleunigten Asylverfahren verschärft.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen nur dann Listen sicherer Länder erstellen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzungen offenlegen und die Sicherheit der gesamten Bevölkerung in diesen Ländern gewährleistet ist, entschied das Gericht in Luxemburg am Freitag.
In dem Verfahren befasste sich der EuGH erstmals mit Fragen zu den italienischen Aufnahme- und Abschiebezentren für Migranten in Nordalbanien. Es ging um die Bedingungen, unter denen EU-Mitgliedstaaten Herkunftsländer von Migranten als sicher einstufen dürfen und ob Asylanträge von Migranten aus diesen Ländern nach einem beschleunigten Verfahren direkt aus Drittstaaten, in diesem Fall Albanien, in ihre Heimatländer zurückgeführt werden können.
Italien nutzt die Zentren in Nordalbanien seit März als Abschiebezentren für abgelehnte Asylbewerber, die zuvor in Italien untergebracht waren. Medienberichten zufolge führte Italien am 9. Mai erstmals fünf Männer aus Ägypten mit einem Charterflug von Tirana nach Kairo zurück. Derzeit befinden sich etwa zwei Dutzend abgelehnte Asylbewerber aus als sicher eingestuften Herkunftsländern in den albanischen Zentren und warten auf ihre Rückführung.
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