Bundeswirtschaftsministerium verteidigt Vergabebeschleunigungsgesetz gegen Verbandskritik

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die im neuen Gesetz zur Vergabebeschleunigung vorgesehene Regelung zum sogenannten Losgrundsatz gegen Kritik mehrerer Verbände verteidigt.

„Wir sind der Auffassung, dass wir einen guten Ausgleich gefunden haben zwischen Mittelstandsfreundlichkeit, aber auch der notwendigen Beschleunigung“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Es gebe sehr viele andere Punkte in dem Vergabebeschleunigungsgesetz, die der gesamten Wirtschaft und der gesamten Industrie zugutekommen.

Insgesamt acht Verbände hatten zuvor einen Brief an Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geschickt und davor gewarnt, dass die vorgeschlagene Regelung zum sogenannten Losgrundsatz „massiven Mehraufwand und Bürokratie“ provoziere.

Im Kern geht es in der Regelung darum, dass große Aufträge in mehrere „Lose“ aufgeteilt werden. Die Verbände fordern, dass mehrere Teil- oder Fachlose ganz oder teilweise zusammen vergeben werden können, „wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen“. Laut BMWE sind Ausnahmen vom Losgrundsatz möglich, wenn es um bestimmte vom Sondervermögen finanzierte Vorhaben geht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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