Musterung 2026: Jeder sechste deutsche Wehrpflichtige mit Doppelstaatsangehörigkeit

In Deutschland besitzt rund ein Sechstel der Männer, die ab 2026 zur Musterung müssen, neben der deutschen noch weitere Staatsangehörigkeiten.

Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor, über die die „Welt“ berichtet. Demnach lebten beim jüngsten Zensus zum Stichtag 15. Mai 2022 genau 340.859 Männer mit deutschem Pass in Deutschland, die im Jahr 2008 geboren wurden. 56.693 dieser Männer hatten neben der deutschen noch eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten.

Die wichtigsten weiteren Staatsangehörigkeiten waren demnach die türkische (14.463 Fälle), die polnische (4.141 Fälle), die italienische (3.857 Fälle) und die russische (3.691 Fälle). Weitere wichtige Staaten sind Serbien (1.888 Fälle), Marokko (1.640 Fälle) und Kasachstan (1.620 Fälle). Die Zahlen dürften inzwischen höher liegen, da mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben wurde.

Vorgesehen sei, dass für Personen, die aufgrund freiwilliger Verpflichtung erstmalig in ein Wehrdienstverhältnis berufen werden sollen, „vor Beginn des Wehrdienstverhältnisses eine unterstützte Verfassungstreueprüfung durchzuführen ist“, teilte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums der „Welt“ mit. „Über die Frage, ob eine mehrstaatliche Person Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, entscheidet die für die Ernennung oder Heranziehung zuständige Stelle.“

Vor allem mit Blick auf Russland warnen Experten vor möglichen Loyalitätskonflikten: „Die Staatsangehörigkeitsreform von 2024 hat insbesondere die Entstehung deutsch-russischer doppelter Staatsangehöriger stark vereinfacht, was überhaupt nicht zur Zeitenwende passt“, sagte Matthias Friehe, Professor an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel. „Wer loyal zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland steht, kann nicht loyal zum Putin-Regime sein und umgekehrt.“

Man merke deutlich, „dass die unbegrenzte Hinnahme von Mehrstaatigkeit neue Bürokratie nach sich zieht, weil sich mögliche Konfliktlagen multiplizieren können“, sagte Rechtswissenschaftler Ferdinand Weber, der an der Universität Bremen eine Vertretungsprofessur innehat und als Experte für Staatsangehörigkeitsrecht gilt. Dies betreffe sowohl Sicherheitsrisiken für die Bundesrepublik als auch mögliche Loyalitätskonflikte durch Einsätze im zweiten Heimatstaat für Betroffene. Mit Blick auf die Sicherheitsrisiken erwartet Weber, dass diese dann „wohl schlicht nach Musterung zur Nichtheranziehung führen dürften“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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