Landgericht Gera erklärt Telefonüberwachung und Wohnungsdurchsuchung der Thüringer Polizei für rechtswidrig

Das Landgericht Gera hat eine Telefonüberwachung und eine Wohnungsdurchsuchung im Zusammenhang mit internen Ermittlungen der Thüringer Polizei für rechtswidrig erklärt. Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion im Landtag, sagte, dass solche Maßnahmen nur als letztes Mittel und unter strenger Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig seien.

Hande wies darauf hin, dass bereits im Januar bekannt wurde, dass auch eine nicht tatverdächtige Zeugin im sogenannten Saalfeld-Komplex durchsucht worden war. Der aktuelle Gerichtsbeschluss unterstreiche, dass solche Eingriffe sorgfältig abgewogen werden müssten. Besonders kritisch sieht die Linksfraktion die Durchsuchung der GdP-Geschäftsstelle, bei der nach Angaben der Fraktion sensible Daten von 4.500 Mitgliedern beschlagnahmt wurden.

Die Fraktion will weitere gerichtliche Entscheidungen aufmerksam verfolgen. Hande forderte eine konsequente Aufarbeitung der Vorfälle, um das Vertrauen in die Polizei zu erhalten. Die Maßnahmen müssten stets verhältnismäßig und rechtsstaatlich sein, so der Abgeordnete.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Börsenverein hält trotz Eklat am Buchhandlungspreis fest und kritisiert Kulturstaatsminister Weimer scharf

    Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hält nach dem jüngsten Eklat am Buchhandlungspreis fest und kritisiert Kulturstaatsminister Wolfram Weimer scharf. „Nicht der Preis ist beschädigt, sondern der Verleihende hat sich beschädigt“,…

    Tankstellenverband begrüßt geplante Preiserhöhungsbremse der Bundesregierung

    Der Tankstellen-Interessenverband (TIV) begrüßt die von der Bundesregierung geplante Regelung, dass es Preiserhöhungen nur noch einmal am Tag geben darf.„Das ist ein sehr guter und wichtiger Schritt in die richtige…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert