
Fast zwei Dutzend Klagen der AfD beschäftigen aktuell das Bundesverfassungsgericht. Wie ein Sprecher des Karlsruher Gerichts der „Rheinischen Post“ (Donnerstag) sagte, sind beim Bundesverfassungsgericht derzeit 20 Verfahren anhängig, bei denen die AfD – etwa als Partei, Fraktion oder durch einzelne Abgeordnete – beteiligt ist.
An 15 dieser Verfahren ist demnach die AfD-Fraktion – jedenfalls auch – beteiligt, sämtliche dieser Verfahren seien Organstreitverfahren. Organstreitverfahren gibt es, wenn das Verfassungsgericht im Streit zwischen obersten Bundesorganen angerufen wird, um über Rechte und Pflichten nach dem Grundgesetz zu entscheiden. Auch Bundestagsfraktionen oder einzelne Bundestagsabgeordnete können in Organstreitverfahren ihre Rechte geltend machen.
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