Gesundheitsministerin mahnt Hitzeschutz am Arbeitsplatz an

Brandenburgs Gesundheits- und Arbeitsschutzministerin Britta Müller hat einen Appell an Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtet, den Hitzeschutz am Arbeitsplatz ernst zu nehmen. Bei Temperaturen über 30 Grad Celsius sind Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu ergreifen, teilte das Ministerium für Gesundheit und Soziales mit.

Die Ministerin betonte, dass Sommerhitze eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellt.

Hohe Temperaturen können zu Kreislaufproblemen, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche führen, was das Unfallrisiko erhöht. Müller empfiehlt, ausreichend zu trinken, idealerweise mindestens drei Liter Wasser, ungesüßten Tee oder Saftschorlen pro Tag.

Arbeitgeber müssen für eine angenehme Raumtemperatur sorgen und die Mitarbeiter vor übermäßiger Sonneneinstrahlung schützen.

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur bietet konkrete Hilfestellungen. Bei über 26 Grad sind Schutzmaßnahmen freiwillig, ab 30 Grad aber verpflichtend.

Ab 35 Grad dürfen Arbeitsräume ohne zusätzliche Maßnahmen wie Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung nicht mehr genutzt werden. Arbeit im Freien erfordert Schutz vor UV-Strahlung und Luftschadstoffen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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