Unternehmen in Brandenburg, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen diese bis spätestens 31. Juli bei der Finanzverwaltung registrieren. Das teilte das Finanzministerium des Landes mit.
Betroffen sind unter anderem Registrierkassen, Tablet-Kassensysteme und Waagen mit zertifizierter Sicherheitstechnik.
Die Registrierung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Finanzamt ‚Mein ELSTER‘ oder die ERiC-Schnittstelle. Unternehmen müssen dabei Angaben wie Steuernummer, Art der Kassen und Seriennummern machen.
Für vor dem 1. Juli angeschaffte Systeme gilt die Frist bis Ende Juli, neuere Geräte müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Die Pflicht soll Steuerbetrug im Bargeldverkehr bekämpfen. Seit 2020 müssen elektronische Kassen bereits mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein.
Die Finanzämter führen zudem verstärkt Kassen-Nachschauen durch, um die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren.