Antisemitismus-Beauftragter kritisiert Urteil zu Ex-Personenschützer

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass der ehemalige Personenschützer der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, in den Polizeidienst zurückkehren darf, sorgt für Kritik.

„Die Entscheidung des VGH Bayern ist schwer nachvollziehbar“, sagte der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, der „Welt“ (Donnerstagausgabe). Die Äußerungen, die der Beamte in Chats geschrieben haben soll, seien „in höchstem Maße menschenfeindlich und damit eindeutig gegen die Werte des Grundgesetzes gerichtet“, so Klein. „Dieser Fall zeigt, dass wir auch in der Justiz noch viel Aufklärungsarbeit über Antisemitismus und seine Folgen zu leisten haben. In ganz Deutschland und auch in Bayern“, sagte der Beauftragte der Bundesregierung weiter.

Der bayerische Antisemitismus-Beauftragte Ludwig Spaenle (CSU) sagte der Zeitung, er finde es „unerträglich, wenn ein Polizist Personen, die er schützen soll, ein Schicksal wie in der NS-Diktatur wünscht“. Deshalb bedauere er die Abwägung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sehr. Man müsse von Polizisten erwarten können, „dass sie auch auf ihren privaten Plattformen keine judenfeindlichen oder rassistischen Aussagen treffen oder diese teilen“, sagte der frühere bayerische Kultusminister weiter.

„Dass der Polizist in den Dienst zurückkehren kann, halte ich für absolut unbefriedigend“, sagte der CSU-Landtagsabgeordnete Karl Freller. „Der Mann ist im Polizeidienst mit so einer erschreckenden Geisteshaltung meines Erachtens völlig fehl am Platz.“ Freller ist neben seinem Landtagsmandat Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten.

Charlotte Knobloch sagte der „Welt“, das Urteil mache sie ratlos. „Denn es geht ja um Vertrauen. Menschen, die auf den Schutz von Sicherheitskräften angewiesen sind, müssen diesen vertrauen können“, so die Holocaust-Überlebende und ehemalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland. „Ich wünsche mir in der Justiz ein stärkeres Bewusstsein dafür, dass Judenhass nicht nur jüdische Menschen bedroht, sondern die Demokratie und mit ihr den Rechtsstaat – egal wo er geäußert wird.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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