Kirchenrechtler Thomas Schüller kritisiert Kölner Urteil im Missbrauchsfall scharf

Der in Münster lehrende Kirchenrechtler Thomas Schüller hat das zivilrechtliche Urteil des Landgerichts Köln im Schadenersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln scharf kritisiert.

Das „Anmaßende und Skandalöse“ an dem Urteil liege darin, dass das Gericht „säkulare Parameter an den religiös konnotierten amtlichen Dienst des katholischen Priesters“ anlege und kirchenrechtliche Gutachten nicht folge, sagte Schüller der „Kölnischen Rundschau“. Das Gericht missachte die katholische Lehre und folge damit den Anwälten des Erzbistums, „die – und das ist für mich der zweite Skandal – eine nicht katholische Auffassung über das Priestertum vorgetragen haben“.

Weiter sagte Schüller: „Seit 40 Jahren bilde ich Priester aus und sage den jungen Männern, dass sie sich in eine ganzheitliche Hingabe begeben, 24 Stunden am Tag in der Nachfolge Christi. Und jetzt erfahren wir von Anwälten des Erzbistums, dass Priester einen Privatbereich haben, in dem sie machen können, was sie wollen, und in dem eine Aufsichtspflicht des Erzbistums entfällt.“

Im konkreten Fall könne man zwar darüber streiten, wie weit die Sorgfaltspflicht des Erzbistums Köln gehe. „Aber man darf nicht wie das Kölner Gericht die Eigenheiten des Priesteramts komplett ignorieren. Es muss vielmehr die religiösen Normen beachten und mit den staatlichen Normen korrelieren.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Bundeskartellamt prüft Marktmacht von Amazon, Google und Microsoft in der Cloud-Branche

    Das Bundeskartellamt nimmt die Anbieter von Cloud-Diensten ins Visier. „Es gibt nur drei große Unternehmen, die richtig umfangreiche Cloud-Dienstleistungen anbieten: Amazon Web Services, Google Cloud und Microsoft Azure“, sagte Andreas…

    Aktivrente 2026: DIW fürchtet Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz

    Die ab 2026 geplante „Aktivrente“ und die damit verbundene steuerliche Besserstellung von Rentnern könnte nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert