Bundesrat stimmt Investitionssofortprogramm zu – Steuererleichterungen für Unternehmen und E-Autos

Der Bundesrat hat am Freitag dem vom Bundestag beschlossenen Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig zugestimmt.

Um neue Investitionen in die Wirtschaft zu fördern, sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben können. Durch die geringere steuerliche Belastung hätten die Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Geld für weitere Investitionen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Nach dem Auslaufen des sogenannten „Investitionsboosters“ wird ab dem Jahr 2028 schrittweise die Körperschaftsteuer gesenkt – von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032.

Das Sofortprogramm soll auch Kaufanreize für Elektroautos als Dienstwagen setzen und den Erwerb eines reinen Elektroautos für Unternehmen steuerlich attraktiver machen. Hierzu sieht es eine 75-prozentige Abschreibungsmöglichkeit im Jahr des Autokaufs vor, wobei sich die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht.

Zudem weitet das Gesetz die Forschungszulage aus – in der Hoffnung, Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln. Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro angehoben.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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