CDA fordert strenge Regeln für Arbeitszeitflexibilisierung und Schutz der Beschäftigten

Der CDU-Arbeitnehmerflügel CDA fordert strenge Regeln für die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeitrechts. In einem Papier mit dem Titel „Grundsätze für eine attraktive Arbeitszeitpolitik“ warnen die Arbeitnehmervertreter in Merz` Partei vor einer zu starken Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes und verlangen, Sicherheitsregeln einzuziehen, um Schaden für die Beschäftigten abzuwenden.

Es gebe „viele Tätigkeiten, bei denen flexible Begrenzungen zu realen Nachteilen führen könnten“. In Branchen wie etwa Pflege, Handwerk oder Gastronomie „darf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht zur Aushebelung von Ruhezeiten führen“, heißt es in dem Papier, über das die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet. Der Bundesvorstand der CDA hat es am Dienstagabend verabschiedet.

„Wir mahnen die notwendige Balance an“, sagte der CDA-Vorsitzende Dennis Radtke der Zeitung. „Es darf nicht zu einer schleichenden Entgrenzung der Arbeitszeit kommen.“ Für Leute am Band müssten die jetzigen Schutzbestimmungen weiter gelten. „Für Leute, die am Abend auf der Couch E-Mails checken, muss dagegen nicht jedes Mal die gesetzliche Ruhezeit greifen“, sagte Radtke.

Die Flexibilisierung der Arbeitszeit war auf Betreiben der Union in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Zunächst sollen Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften darüber sprechen und gemeinsame Vorschläge vorlegen. Zudem will die Koalition eine Pflicht einführen zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten; diese will sie „unbürokratisch“ gestalten. Bisher gilt grundsätzlich eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden am Tag sowie eine Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen, allerdings gibt es bereits heute Ausnahmen von dieser Regel.

Eine weitere Liberalisierung dürfe es nur mit Zustimmung von Arbeitnehmervertretern geben, forderte Radtke. Man müsse die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden „im Grundsatz beibehalten“, heißt es im CDA-Papier. Eine längere Arbeitszeit dürfe nur mit Zustimmung des Betriebsrats und bei tariflicher Regelung des Arbeitgebers zulässig sein. „Bei Arbeitgebern ohne Betriebsrat oder Tarifvertrag muss es bei der bisherigen Regelung bleiben.“ Zudem fordert die CDA „eine transparente und verlässliche Zeiterfassung“ im Arbeitsleben, ohne diese fehle die Grundlage, um die Rechte der Beschäftigten wirksam zu schützen. Flexibilisierung und Zeiterfassung müssten zusammen geregelt werden, so der CDU-Sozialflügel.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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