Sekundärmigration: Über 26.000 Flüchtlinge reisen von Griechenland nach Deutschland weiter

Mehrere Tausend bereits in Griechenland anerkannte Flüchtlinge sind offenbar über Landwege und per Flugzeug nach Deutschland weitergereist und haben hier erneut Asyl beantragt.

Insgesamt hätten in den Monaten Januar bis Mai dieses Jahres rund 8.000 Personen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Antrag auf Schutz gestellt, obwohl sie bereits von den griechischen Behörden einen Schutzstatus erhalten hätten, teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) mit. Im Jahr 2024 waren es demnach insgesamt mehr als 26.000.

Diese sogenannte Sekundärmigration ist möglich, weil anerkannte Schutzsuchende nach den Regeln des Schengener Grenzkodex` bis zu 90 Tage innerhalb eines halben Jahres frei in ein anderes EU-Land reisen dürfen. Einen weiteren Antrag auf Asyl in einem anderen EU-Staat dürfen die Flüchtlinge nach europäischem Recht jedoch nicht stellen.

„Personen, denen Schutz in Griechenland zuerkannt wurde, müssen den Schutz auch dort in Anspruch nehmen“, teilte das Ministerium mit. Viele der anerkannten Flüchtlinge reisen nach Informationen der Funke-Zeitungen per Flugzeug aus Griechenland weiter nach Deutschland. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) übt deutliche Kritik. „Die Bundespolizei kontrolliert Flussbrücken, Autobahnen und Landstraßen an den Binnengrenzen zu Polen oder Österreich, wir sind an der Landesgrenze mit massivem Personaleinsatz unterwegs, überprüfen strikt auf mögliche irreguläre Einreisen von Migranten und Schutzsuchenden. Zugleich klafft eine Lücke an den Flughäfen“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei, den Funke-Zeitungen.

„Wir kontrollieren die Landgrenzen, und haben gleichzeitig an Flughäfen kaum Handhabe gegen illegale Migration. Das ist absurd.“ Roßkopf hebt hervor, dass es für die Bundespolizei „dringend mehr Befugnisse zur Kontrolle und auch zur Zurückweisung der sogenannten Sekundärmigration“ geben müsse. Die Maßnahmen müssten sowohl mit anderen europäischen Staaten als auch mit den Fluggesellschaften abgestimmt werden.

Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass „alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten“ bei einer Rückkehr nach Griechenland „keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“ drohen würden. Die Entscheidung kann Rückführungen der Behörden von jungen Männern nach Griechenland in Fällen von Sekundärmigration erleichtern.

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl spricht dagegen weiterhin von einer „inhumane Situation der Geflüchteten“ in Griechenland, die sich „seit Jahren nicht grundlegend verändert“ habe. „Weiterhin gilt die drastische Formel: Kein Bett, kein Brot, keine Seife“, sagte Meral Zeller, Referentin in der Europaabteilung von Pro Asyl, den Funke-Zeitungen. Viele Schutzsuchende würden nach der Anerkennung zunächst auf der Straße landen und „provisorisch für ein paar Nächte bei wechselnden Bekannten“ unterkommen. „Die Bedingungen sind prekär und alles andere als sicher“, hob Zeller hervor.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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