BSW begrüßt Karlsruher Urteil zum RBB-Staatsvertrag

Die BSW-Fraktion im Brandenburger Landtag hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde der RBB-Sendeleitung ausdrücklich begrüßt. Das teilte der medienpololitische Sprecher Falk Peschel am Donnerstag mit.

Peschel bezeichnete die ursprüngliche Einreichung der Verfassungsbeschwerde als „Skandal“.

Die RBB-Sendeleitung habe „unliebsame“ Regelungen kassieren wollen, die nach mehreren Skandalen mit gutem Grund in den Vertrag aufgenommen worden seien. Mit dem Staatsvertrag würden wichtige Regelungen zur regionalen Programmausrichtung und zu Regionalstudios festgeschrieben.

Besonders kritisch sieht die BSW-Fraktion, dass die Sendeleitung auch die öffentliche Ausschreibungspflicht als Einschränkung der Rundfunkfreiheit angegriffen habe.

Dieses Vorgegen sei „höchst befremdlich“ und zeige, dass auf Leitungsebene noch immer kein Bewusstseinswandel stattgefunden habe. Weitere Reformen über den aktuellen Staatsvertrag hinaus seien dringend nötig.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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