
Der Brandenburger Justizminister Benjamin Grimm (SPD) hat sich positiv zum geplanten Gesetzentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten bei Amts- und Landgerichten geäußert. Das teilte das Ministerium am Donnerstag mit.
Grimm begrüßt insbesondere die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte von 5.000 auf 10.000 Euro.
Die letzte Anpassung liege mehr als drei Jahrzehnte zurück, während sich Lebenswirklichkeit, Geldwert und Verfahrenspraxis deutlich weiterentwickelt hätten. Die Reform stärke die Amtsgerichte als bürgernahe Eingangsinstanzen und verbessere die Leistungsfähigkeit der Justiz.
Zudem ermögliche die erweiterte Zuständigkeit im Nachbarschaftsrecht mehr Fälle wohnortnah und ohne Anwaltszwang zu entscheiden.
Besonders komplexe Materien wie Veröffentlichungsstreitigkeiten, Vergabesachen und Streitigkeiten aus Heilbehandlungen sollen künftig den Landgerichten zugewiesen werden. Der Minister erklärte, dass der Vorstoß des Bundes die Justiz moderner, effizienter und näher an die Bürger bringe – in Brandenburg und bundesweit.
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