Bundesregierung: Mindestlohn ohne negative Beschäftigungseffekte

Nach Angaben der Bundesregierung hatte der Mindestlohn in den vergangenen Jahren keine negativen Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau in Deutschland. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, über die die „Rheinischen Post“ (Mittwochausgaben) berichtet.

„Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 wurden eine Vielzahl von Studien durchgeführt, die die Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns untersucht haben. In der Gesamtbetrachtung finden die kausalanalytischen Studien keinen oder keinen wesentlichen Effekt auf die Beschäftigung“, heißt es in der Antwort.

Die Linke nimmt diese Antwort zum Anlass, um einen höheren Mindestlohn zu fordern. „Anständige Löhne für alle führen nicht zu mehr Arbeitslosigkeit, anders als uns Arbeitgeberverbände weismachen wollen“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Anne Zerr der Redaktion. „Wir brauchen mindestens ab 2026 einen Mindestlohn von 16 Euro, der im Anschluss konsequent entlang der Inflation erhöht wird“, sagte Zerr. Der Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 Euro pro Stunde und soll 2026 auf zunächst 13,90 Euro steigen.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, sieht für eine stärkere Steigerung grundsätzlich Spielraum. „Eine stärkere Erhöhung des Mindestlohns als von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen wäre wahrscheinlich ohne nennenswerte Beschäftigungsverluste möglich und würde zu erheblich stärkeren Einkommensgewinnen führen. Allerdings lässt sich schlecht abschätzen, ab welcher Höhe der Mindestlohn zu substanziellen Beschäftigungseffekten führen würde“, sagte er der Zeitung.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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