Bundestag beschließt Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz mit Jagdzeit und Sonderregeln

Der Bundestag hat dafür gestimmt, den Wolf als „jagdbare Tierart“ ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen.

Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstag mit den Stimmen von Union, SPD und AfD vom Parlament beschlossen. Grüne und Linke votierten gegen das Vorhaben.

Eine Jagdzeit ist vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen, wobei die Bundesländer und zuständigen Behörden Managementpläne erstellen müssen, um den Umfang der Jagd zu regeln. Dabei muss ein günstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation gewährleistet bleiben.

Eine Sonderregelung gilt für die Alpenregion, wo nur wenige Wölfe leben und kein günstiger Erhaltungszustand besteht. Dennoch soll dort die Jagd möglich sein. Dort können künftig Weidegebiete ausgewiesen werden, in denen Schutzmaßnahmen wie Zäune als unzumutbar erklärt werden, etwa auf schwer einzuzäunenden Almwiesen.

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes betrifft sogenannte „Problemwölfe“, die sich „auffällig“ verhalten und Weidetiere angreifen. Diese Wölfe können künftig leichter erlegt werden. Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland wird als Erfolg der Artenschutzpolitik gewertet, jedoch steige mit der Ausbreitung auch das Konfliktpotenzial. Im Jahr 2024 wurden laut der Bundesregierung bei etwa 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt. Die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen beliefen sich demnach auf rund 23,4 Millionen Euro, zuzüglich etwa 780.000 Euro für Ausgleichszahlungen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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