Sieben Bundesländer, darunter Brandenburg, haben eine gemeinsame Initiative für ein Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung auf den Weg gebracht. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde vom Bundesrat verabschiedet und geht nun an den Bundestag, wie das Brandenburger Gesundheits- und Sozialministerium mitteilte.
Ziel sei es, die Sozialleistungsverwaltungen von unnötiger Bürokratie zu befreien und die Digitalisierung voranzutreiben, um auch mit weniger Personal eine zuverlässige Leistungsgewährung sicherzustellen.
Sozialministerin Britta Müller erklärte, die hohe Ausgabendynamik und Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Sozialrechts bereiteten Ländern und Kommunen große Sorgen. „In den Sozialverwaltungen können schon heute freie Stellen nicht mehr überall besetzt werden, was die Gewährung von Sozialleistungen gefährdet“, sagte Müller.
Nach Prognosen der Bundesagentur für Arbeit werde sich die Zahl der Fachkräfte in den kommenden zehn Jahren aus demografischen Gründen nochmals um ein Drittel verringern.
Der Gesetzentwurf enthält ein Bündel von Maßnahmen zur Vereinfachung des Verwaltungshandelns, zur Förderung der Digitalisierung und zur Normierung von Pauschalen. Konkret sollen beispielsweise Bewilligungszeiträume verlängert und das Widerspruchsverfahren bei der Feststellung fehlender Erwerbsfähigkeit abgeschafft werden.
Neben Brandenburg sind die Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen an der Initiative beteiligt.

