Bundestag verweigert Zugang wegen Sicherheitsbedenken – Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Mitarbeitern

Der Deutsche Bundestag hat die Erteilung von Hausausweisen und Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen für mehrere Mitarbeiter von Abgeordneten abgelehnt. Grundlage dieser Entscheidung seien „sicherheitskritische Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung“, teilte die Bundestagsverwaltung am Mittwoch mit.

Bei allen abgelehnten Antragstellern erschien es demnach möglich, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu „verfassungsfeindlichen Zwecken“ missbraucht werden könnte. Damit wäre bei einer Ausstellung des Ausweises ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages verbunden. Es lägen „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestages und die Sicherheit von Abgeordneten sowie aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigen könnte.

„Der Deutsche Bundestag ist ein offenes Parlament – gleichzeitig ist er der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen“, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Bei der inneren und äußeren Sicherheit des Bundestages könne es keine Kompromisse geben. Bei allen, die eigenständig Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen des Deutschen Bundestages haben, dürfe es keinen begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geben. „Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern machten eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich“, so Klöckner.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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