Landgericht Gera erklärt Telefonüberwachung und Wohnungsdurchsuchung der Thüringer Polizei für rechtswidrig

Das Landgericht Gera hat eine Telefonüberwachung und eine Wohnungsdurchsuchung im Zusammenhang mit internen Ermittlungen der Thüringer Polizei für rechtswidrig erklärt. Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion im Landtag, sagte, dass solche Maßnahmen nur als letztes Mittel und unter strenger Beachtung der Verhältnismäßigkeit zulässig seien.

Hande wies darauf hin, dass bereits im Januar bekannt wurde, dass auch eine nicht tatverdächtige Zeugin im sogenannten Saalfeld-Komplex durchsucht worden war. Der aktuelle Gerichtsbeschluss unterstreiche, dass solche Eingriffe sorgfältig abgewogen werden müssten. Besonders kritisch sieht die Linksfraktion die Durchsuchung der GdP-Geschäftsstelle, bei der nach Angaben der Fraktion sensible Daten von 4.500 Mitgliedern beschlagnahmt wurden.

Die Fraktion will weitere gerichtliche Entscheidungen aufmerksam verfolgen. Hande forderte eine konsequente Aufarbeitung der Vorfälle, um das Vertrauen in die Polizei zu erhalten. Die Maßnahmen müssten stets verhältnismäßig und rechtsstaatlich sein, so der Abgeordnete.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Umfrage: Architekten und Ingenieure warten auf Effekt der Investitionsmilliarden

    Die Gelder aus dem kreditfinanzierten „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen aktuell kaum bei den Ingenieur- und Architekturbüros an. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage im Auftrag des Verbands der Beratenden…

    AfD-Spende von CDU-Bürgermeister: Bundes-SPD verlangt klare Reaktion von der Union

    Nach der Spende eines CDU-Bürgermeisters in Sachsen-Anhalt von 10.000 Euro an die AfD und einer Wahlempfehlung für die Partei fordert die Bundes-SPD Konsequenzen von der Union. „Wenn ein CDU-Amtsträger 10.000…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert