Union beharrt auf Änderungen an Wehrdienst-Reform trotz Pistorius-Widerstand – Zufallsauswahl im Gespräch

In der Auseinandersetzung um die Zukunft des Wehrdienstes will die Union an den Vorschlägen der Fraktions-Arbeitsgruppe von Union und SPD trotz des Widerstands von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) festhalten. „Hinter die in der Arbeitsgruppe erzielten Ergebnisse werden wir nicht zurückfallen“, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Erndl (CSU), der „Welt“ (Donnerstagausgabe).

„Der Entwurf des Ministers ist in wesentlichen Punkten unzureichend. Es fehlt eine klare Messbarkeit – und vor allem eine Antwort auf die entscheidende Frage, was geschieht, wenn die Zahl der Freiwilligen die angestrebten Zielwerte nicht erreicht“, erklärte Erndl.

Man sei sich mit der SPD-Fraktion einig, „dass wir bei diesem Gesetzentwurf der Regierung noch Nachbesserungen vornehmen müssen“. Es brauche eine Messbarkeit des Aufwuchses an Soldaten bei der Bundeswehr und einen Plan für den Fall, dass sich nicht genügend Freiwillige finden.

Als Zwischenschritt zwischen der im Grundgesetz verankerten allgemeinen Wehrpflicht für einen kompletten Jahrgang junger Männer und der Freiwilligkeit habe die Arbeitsgruppe „sehr ernsthaft eine Bedarfswehrpflicht diskutiert, also die Möglichkeit, nur eine bestimmte Zahl von Rekruten einzuziehen“. Das soll mittels eines Zufallsverfahrens geschehen.

„Ich kann nachvollziehen, dass eine Zufallsauswahl und der Gerechtigkeitsgedanke nicht in der allerersten Sekunde übereingebracht werden können“, sagte Erndl. „Aber wenn man es mit kühlem Kopf durchdenkt, dann stellt es sich als rechtssicherer und eben doch gerechter Weg heraus.“ Die Union sei jedoch offen für „praktikable Gegenvorschläge“.

Erndl forderte Pistorius zu konstruktiver Mitarbeit auf. „Es ist jetzt notwendig, dass der Minister im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess konstruktiv mitwirkt“, sagte er. Für den von Pistorius in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf werde es keine Mehrheit geben. „Dass ein Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren an mehreren Stellen geändert wird – tja, das ist das gute Recht des Parlaments“, so Erndl. „Da brauchen wir keine Belehrung der Regierung, sondern das machen wir aus unserem eigenen Verständnis heraus.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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