Banken verweigern Basiskonto trotz gesetzlichem Anspruch – VZBV kritisiert Verhinderungsstrategien

Wer überschuldet ist oder auf der Straße lebt, hat das Recht auf ein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen – doch Banken verwehren Menschen, die es brauchen könnten, oft den Zugang zum Basiskonto. Das zeigt eine Befragung von Schuldnerberatungsstellen durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), über die der „Spiegel“ berichtet.

Der Verband wirft den Banken „Verhinderungsstrategien“ vor. Manche Institute ließen Kunden über den Anspruch auf das Basiskonto im Unklaren. In einigen Fällen sei es etwa wegen eines fehlenden Wohnsitzes verweigert worden. Mitunter gelinge es erst, das Konto zu eröffnen, nachdem Schuldnerberater in die Filiale kommen oder drohen, die Finanzaufsicht einzuschalten.

„Banken müssen ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass jeder Zugang zu einem Zahlungskonto hat“, sagte Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim VZBV. Der Verband fordert, Kreditinstitute zu verpflichten, das Basiskonto von sich aus anzubieten, wenn ein gewöhnliches Konto nicht infrage kommt.

Der Spitzenverband Deutsche Kreditwirtschaft sagte auf Anfrage, das Basiskonto sei bedeutend für die Teilnahme am Wirtschaftsleben. Bei den zuständigen Schlichtungsstellen seien Streitfälle aber sehr selten. Eine Pflicht zum aktiven Angebot von Basiskonten sei nicht erforderlich. Verbraucher erhielten etwa in Geschäftsräumen oder dem Internet umfangreiche Informationen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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