BGH-Urteil: Gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum ist unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig ist, wenn der Mieter dadurch einen Gewinn über seine eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinaus erzielt.

Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Im konkreten Fall hatte ein Mieter seine Berliner Zweizimmerwohnung ohne Erlaubnis für einen höheren Betrag untervermietet, als er selbst an Miete zahlte.

Das Berufungsgericht hatte der Klage der Vermieterin auf Räumung der Wohnung stattgegeben, nachdem der Mieter die Wohnung während eines Auslandsaufenthalts untervermietet hatte. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mieters zurück und bestätigte damit das Urteil des Berufungsgerichts. Die Kündigung durch die Vermieterin sei wirksam, da der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt habe.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nur dann bestehe, wenn der Mieter die Wohnung im Falle einer wesentlichen Änderung seiner Lebensverhältnisse behalten möchte. Eine Gewinnerzielung sei nicht von dieser Regelung umfasst. Die Entscheidung berücksichtige auch die Interessen der Untermieter, die vor überhöhten Mieten geschützt werden sollten, hieß es.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Luczak: Klimaanpassung im Bausektor nötig, aber bezahlbare Mieten nicht gefährden

    Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, fordert angesichts der aktuellen Hitzewelle mehr Klimaanpassung im Bausektor, warnt zugleich aber vor überzogenen Standards.„Wir sehen das jetzt ja gerade in diesen letzten…

    Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025 erreicht Rekordwert von 21,4 Milliarden Euro

    Im Jahr 2025 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 21,4 Milliarden Euro festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 60,8…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert