EU lockert Herkunftsregeln für grünen Stahl bei öffentlichen Aufträgen

Die EU-Kommission will die künftigen Vorgaben zur Verwendung grünen Stahls bei öffentlichen Aufträgen lockern. Das geht aus einem Dokument der EU-Kommission hervor, über das das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) berichtet.

So muss ein Anteil des verwendeten Stahls zwar weiter verpflichtend klimaneutral produziert sein. Er muss jedoch nicht mehr zwingend in der EU hergestellt worden sein.

Konkret sieht der Vorschlag vor, dass mindestens 25 Prozent des Stahls bei öffentlichen Aufträgen emissionsarm sein muss. Die gleiche Vorgabe macht die Kommission auch für Aluminium, Zement und weitere Produkte. Hier steht jedoch der Zusatz „aus der EU“. Bei Stahl wurde dieser Zusatz gestrichen. In vorherigen Versionen des Dokuments war die Herstellung in der EU noch das entscheidende Kriterium.

Als Grund führt die EU-Kommission an, dass europäische Stahlhersteller bereits von Handelsschutzmaßnahmen profitieren würden. Ursprünglich wollte die EU-Kommission den Vorschlag zum „Industrial Accelerator Act“ in der kommenden Woche vorstellen. Es ist jedoch möglich, dass der Termin aufgrund interner Unstimmigkeiten erneut verschoben wird.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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