Brandenburg führt Best-Bieter-Prinzip für öffentliche Vergaben ein

Das Land Brandenburg will bei öffentlichen Auftragsvergaben künftig das sogenannte Best-Bieter-Prinzip anwenden. Das teilte Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) in der Sitzung des Sonderausschusses Bürokratieabbau des Landtages am Freitag mit.

Das Prinzip sieht vor, dass in der Regel nur der voraussichtlich erfolgreiche Bieter seine Eignung nachweisen muss, was den bürokratischen Aufwand für Unternehmen deutlich reduzieren soll.

Keller bezeichnete die Einführung als „nächsten Meilenstein zur Vereinfachung des Vergaberechts“.

Nach der Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge auf 100.000 Euro werde damit eine weitere Hürde abgebaut, die besonders kleinere und mittlere Unternehmen von der Teilnahme an öffentlichen Vergaben abgeschreckt habe. Das Wirtschaftsministerium habe bereits im November 2025 einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet und sich mit dem Finanz- sowie dem Innenministerium auf eine zeitnahe Umsetzung verständigt.

Die brandenburgischen Industrie- und Handelskammern begrüßen die Pläne ausdrücklich.

IHK-Präsident Jens Warnken sprach von einer ‚guten Botschaft‘ für die mehrheitlich klein- und mittelständische Wirtschaft des Landes. Der Bund plant zwar ebenfalls die Einführung des Prinzips, Brandenburg will jedoch nicht auf die bundesweite Umsetzung warten, um Unternehmen bei Landes- und Kommunalvergaben bereits jetzt zu entlasten.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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