Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft zurückgewiesen. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.

Die Beschwerdeführer hatten sich gegen das bußgeldbewehrte Fremdpersonal- und Kooperationsverbot im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung gewandt. Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Arbeitskräfte in diesem Kernbereich nicht mehr auf Grundlage von Werkverträgen eingesetzt werden, und seit dem 1. April 2024 ist auch der Einsatz von Leiharbeitskräften vollständig untersagt.

Das Gericht entschied, dass das Verbot mit der Berufsfreiheit der Unternehmen der Fleischindustrie vereinbar sei. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei durch hochrangige Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, die in der Gesamtabwägung überwiegen.

Der Senat machte deutlich, dass der Gesetzgeber mit dem Verbot auf gravierende Verstöße gegen arbeitszeit- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften in der Fleischwirtschaft reagiert habe. Die Regelung sei „geeignet, erforderlich und insbesondere auch angemessen“, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu fördern. Der Gesetzgeber habe seinen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum nicht überschritten, da er sich auf Erkenntnisse aus verschiedenen Überwachungsaktionen und Projekten stützen konnte (Beschluss vom 27. Januar 2026 – 1 BvR 2637/21).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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