Bundesverfassungsgericht prüft widerrufene Aufnahmezusagen für Afghanen – Bundesregierung setzt Betroffene unter Druck

Immer mehr der von der Bundesregierung widerrufenen Aufnahmezusagen für Schutzsuchende aus Afghanistan beschäftigen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Demnach sind bis zum Stichtag 10. April 2026 „zehn Verfahren bzw. Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht bekannt“.

Gleichzeitig wurde 300 vor allem in Pakistan lebenden Afghanen mit widerrufener Aufnahmezusage in den vergangenen Wochen jegliche Unterstützung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) entzogen. Die Betroffenen wurden aufgefordert, als sicher geltende Unterkünfte zu verlassen und nach Afghanistan zurückzukehren oder in ein Drittland weiterzureisen.

„Das Mindeste wäre es, eine bevorstehende Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, bevor Betroffene so leichtfertig gefährdet werden“, kritisierte die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, das Vorgehen der Bundesregierung.

Sie sagte der noz weiter: „Nach oft jahrelanger Unterstützung hat die Bundesregierung gefährdete Personen einfach vor die Tür gesetzt und jegliche Hilfe eingestellt. Das ist ein moralisches Versagen erster Güte.“ Die Entsendung der Bundeswehr nach Afghanistan sei auch mit den Rechten von Frauen begründet worden, nun aber liefere „die Bundesregierung besonders gefährdete Frauen, die in ihrer Obhut stehen, den Taliban-Terroristen aus“.

Rund 100 Menschen mit widerrufener Aufnahmezusage erklärten sich laut Auskunft des Bundesinnenministeriums bis zum 31. März 2026 bereit, ein Unterstützungsangebot der Bundesregierung zur Rückkehr nach Afghanistan anzunehmen. 785 Personen, deren Aufnahmezusage widerrufen wurde, werden noch von der Bundesregierung versorgt. In diesen Fällen sind Rechtsmittel anhängig, insgesamt laufen zu diesem Personenkreis derzeit etwa 500 Gerichtsverfahren in Deutschland, so die Bundesregierung. „Wenn es darum geht, Wort zu halten, darf die Regierung die Entscheidung nicht den Gerichten überlassen“, sagte Bünger. Alle ursprünglichen Aufnahmezusagen müssten „schnell und unkompliziert umgesetzt werden“.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, freiwillige Aufnahmen so weit wie möglich zu beenden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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