Potsdam erlässt Allgemeinverfügung zur Vorbeugung der Newcastle-Krankheit

Die Landeshauptstadt Potsdam hat eine Allgemeinverfügung zur Vorbeugung der Newcastle-Krankheit erlassen. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Eintrag in die Geflügelbestände der Stadt zu verhindern und im Verdachtsfall eine schnelle Erkennung und Bekämpfung der Tierseuche zu ermöglichen.

Die Regelung tritt am 6. Mai in Kraft und gilt bis auf Widerruf, teilte das zuständige Amt mit.

Hintergrund der Verfügung sind die aktuellen Ausbrüche der Newcastle-Krankheit in Brandenburg, die seit Februar 2026 in mehreren südöstlichen Landesteilen festgestellt wurden. Potsdam ist bislang nicht betroffen.

Der Amtsveterinär betont, dass die Allgemeinverfügung eine vorsorgliche Maßnahme ist, um die Geflügelbestände bestmöglich zu schützen. Geflügelhaltende sind aufgefordert, die bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und ihre Tiere aufmerksam zu beobachten.

Kern der Allgemeinverfügung ist das Verbot von Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen sowie das Auflassen von Tauben im Stadtgebiet.

Zudem sind Geflügelhaltende verpflichtet, bei auffälligen Tierverlusten oder Veränderungen der Legeleistung unverzüglich eine virologische Untersuchung durchführen zu lassen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Potsdam verfügbar.

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