Präsident des Bundesverwaltungsgerichts erinnert Bundesregierung an gesetzliche Klimaziele und kritisiert EU-Naturschutzgesetze

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, erinnert die Bundesregierung an ihre gesetzlichen Verpflichtungen beim Klimaschutz. Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, um die gesetzlich festgelegten Ziele zur Minderung von Treibhausgasen einzuhalten.

„Das haben wir im Januar entschieden, und hieran hat sich nichts geändert“, sagte Korbmacher der FAZ mit Blick auf den Prüfbericht des Klimaschutzrates. Er sehe indes nicht, dass die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2026 Abstriche von ihren Verpflichtungen habe machen wollen. „Der Expertenrat kann ja auch nur eine Prognose anstellen, und Prognosen sind bekanntlich mit Unsicherheiten behaftet“, gab Korbmacher zu bedenken.

Zu dem sogenannten Putenurteil des Bundesverwaltungsgerichts sagte Korbmacher, dieses sei „kein Urteil gegen Massentierhaltung“. Aber die Länder, die eine Tierschutzverbandsklage zuließen, eröffneten damit politisch gewollt Klagemöglichkeiten, um den Tierschutz zu stärken. Das Gericht hatte vor Kurzem entschieden, die Branchenstandards für die Intensivputenmast seien nicht tierschutzkonform.

Mit Blick auf die europäischen Vorhaben zur Wiederherstellung von Natur sagte der Gerichtspräsident, die EU habe „eine ganz große Naturschutzgesetzgebung beschlossen, die eigentlich dazu führt, dass wir weniger Infrastruktur bauen können“. Die Verpflichtungen zum Naturschutz seien „mit einem Riesenaufwand für den Bund, die Länder und die Kommunen verbunden“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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