Schwarz-rote Koalition führt Zuckersteuer ein: Gesetzentwurf aus Finanzministerium statt Gesundheitsministerium

Die schwarz-rote Bundesregierung will statt einer Zuckerabgabe jetzt doch eine Zuckersteuer auf Softdrinks erheben. Der entsprechende Gesetzentwurf wird federführend im Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) ausgearbeitet, nicht mehr im Gesundheitsministerium von Nina Warken (CDU), berichtet die „Welt am Sonntag“. Der Entwurf soll bereits Anfang kommender Woche vom Kabinett verabschiedet werden.

Grund für den Schwenk seien verfassungsrechtliche Bedenken, hieß es in Regierungskreisen. Die beiden Ministerien wollten sich auf Anfrage nicht äußern. Die Finanzkommission Gesundheit hatte Ende März zunächst eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorgeschlagen. Da Steuereinnahmen nicht für einen bestimmten Zweck reserviert werden können, sondern in den großen Haushaltstopf fließen, verfolgte die Regierung zwischenzeitlich das Ziel, eine Sonderabgabe einzuführen. Dadurch wollte sie sicherstellen, dass die erwarteten Einnahmen in Höhe von 450 Millionen Euro im Jahr tatsächlich zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen und zur Gesundheitsprävention verwendet werden können.

Anders als bei einer Zuckerabgabe sehen Juristen in der Wiedereinführung einer Zuckersteuer keine verfassungsrechtlichen Probleme. Von 1841 bis 1992 gab es sie bereits, bevor sie wegen der Sorge vor Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt abgeschafft wurde. Der Verfassungsrechtler Henning Tappe von der Universität Köln sagte der Zeitung, wenn man die Zuckersteuer als Verbrauchsteuer einführe, sei das unproblematisch.

Unterdessen warnt die Branche vor den Folgen einer Zuckersteuer. In einem offenen Brief, initiiert von fünf Verbänden und unterzeichnet von mehr als 300 Unternehmen, warnen sie vor den Folgen der geplanten Regulierung. Von „gesundheitspolitischer Symbolpolitik“ ist die Rede, vor allem aber von „erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen“. In dem Schreiben heißt es, zusätzliche Belastungen durch eine Steuer und deren betriebliche Umsetzung würden viele Unternehmen hart treffen – Betriebe, die für regionale Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Vielfalt im Markt stehen. Unterzeichner sind neben klassischen Softdrink-Anbietern vor allem Brauereien, Mineralbrunnen und Fruchtsafthersteller.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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