EU-Staaten beschließen Stärkung der Flugpassagierrechte ab 2027

Die EU-Staaten haben grünes Licht für ein neues Gesetz gegeben, das die Rechte von Flugpassagieren stärken soll. Die neuen Regelungen sollen den Schutz der Passagiere verbessern und gleichzeitig für ein ausgewogenes Verhältnis zu den betrieblichen Realitäten der Fluggesellschaften sorgen.

Die neuen Vorschriften betreffen verbesserte Entschädigungen, Unterstützung, Informationen, Kommunikation mit den Fluggesellschaften und Umleitungen im Falle von Annullierungen und Verspätungen. Künftig müssen Passagiere, die einen Anspruch auf einen Ausgleich haben, innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch vor den Fluggesellschaften darüber informiert werden. Diese haben dann neun Monate Zeit, die Entschädigung in Anspruch zu nehmen. Außerdem wird die Definition „außergewöhnlicher Umstände“ klargestellt, um es den Passagieren zu erleichtern, ihre Rechte auszuüben.

Zusätzlich werden neue Rechte eingeführt, wie das Verbot, das Boarding auf einem Rückflug zu verweigern, weil ein Passagier den Hinflug nicht angetreten hat. Auch die Preistransparenz wird verbessert, indem die Flugpreise inklusive Handgepäck vor Beginn des Buchungsprozesses angezeigt werden müssen, um den Preisvergleich zwischen den Fluggesellschaften zu erleichtern. Spezifische und verstärkte Rechte werden zudem für Personen mit besonderen Bedürfnissen, wie Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, Kinder, unbegleitete Minderjährige und schwangere Passagiere, eingeführt.

Die aktualisierten Vorschriften für Fluggäste treten zwölf Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft – also voraussichtlich ab Mitte 2027.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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