Brandenburg akzeptiert OVG-Urteil zum Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden

Das Land Brandenburg verzichtet nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden auf weitere rechtliche Schritte. Das teilte der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow, am Mittwoch mit.

Das Land habe sich mit dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW) abgestimmt.

Das OVG hatte am vergangenen Freitag die Anträge des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) auf Zulassung der Berufung abgewiesen. Dünow bedauerte, dass die Einwände gegen die Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz nun nicht mehr in einem Berufungsverfahren geprüft werden könnten.

Das sorbische/wendische Siedlungsgebiet in der Niederlausitz weise damit rechtskräftig weiße Flecken auch in seinem Zentrum auf.

Der 2014 angestoßene Diskussionsprozess um die Zugehörigkeit von Gemeinden zum Siedlungsgebiet sei dennoch produktiv gewesen, so Dünow. Viele Gemeinden hätten sich mit ihrer Geschichte beschäftigt und sich zum Siedlungsgebiet bekannt.

Das Land Brandenburg werde weiterhin darauf hinwirken, gute Voraussetzungen für die Bewahrung der sorbischen/wendischen Identität und Kultur zu schaffen. Die Sorben/Wenden sind seit rund 1.500 Jahren in der Lausitz ansässig.

Das Land unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk in diesem Jahr mit rund 4,9 Millionen Euro.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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