Umweltminister Schneider drängt auf Grundgesetzänderung für bessere Klimaanpassung von Ländern und Kommunen

Umweltminister Carsten Schneider (SPD) drängt darauf, das Grundgesetz anzupassen, um Länder und Kommunen besser bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen zu können.

„Es ist derzeit zu kompliziert, Mittel des Bundes für die Anpassung an den Klimawandel einzusetzen“, sagte Schneider dem „Spiegel“. Den Einbau von Klimaanlagen in Krankenhäusern etwa dürfe er als Bundesumweltminister wegen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern laut Grundgesetz gar nicht fördern.

„Wenn der Bund mehr als ein paar Modellprojekte finanzieren soll, müssen wir die Klimaanpassung zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern machen“, sagte der Umweltminister. Im Koalitionsvertrag stehe auch ein entsprechender Auftrag dazu. Er sei bereit, das Grundgesetz dafür zu ändern, und arbeite an einem entsprechenden Vorschlag. Wenn Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmten, könne der Bund sich an den Kosten beteiligen und strukturiert mit den Ländern zusammenarbeiten. Im Bundestag wäre die Koalition aus Union und SPD dafür auf Stimmen aus zwei der drei Oppositionsfraktionen (Grüne, Linke, AfD) angewiesen.

Im Koalitionsvertrag heißt es, man werde die Klimaanpassungsstrategie umsetzen und dazu die bestehenden Förderprogramme nutzen. „Wir stellen daher die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern auf solide Beine und unterstützen die Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel. Dazu richten wir einen Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung ein und prüfen die Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe“, heißt es weiter.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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