Brandenburger Betriebe können Entschädigung für Maul- und Klauenseuche beantragen

Betroffene Landwirtschaftsbetriebe in Brandenburg können ab sofort Entschädigungszahlungen für wirtschaftliche Verluste durch die Maul- und Klauenseuche beantragen. Das teilte das Landwirtschaftsministerium mit.

Fördergeber sind das Land Brandenburg und die EU, die insgesamt rund 7,9 Millionen Euro bereitstellen.

Milchviehbetriebe erhalten Ausgleich für Milchmengen, die aufgrund des Verbringungsverbots nicht verkauft werden konnten. Schweinehalter bekommen Entschädigung für Erlösverluste bei Schlachtungen zwischen Januar und April.

Anträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich.

Die Maul- und Klauenseuche war im Januar im Landkreis Märkisch-Oderland ausgebrochen. Durch schnelle Maßnahmen konnte Deutschland bereits im April wieder den Status ‚MKS-frei ohne Impfung‘ erreichen.

Die EU hatte die Hilfszahlungen auf Grundlage der Gemeinsamen Marktordnung genehmigt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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