Bundesverfassungsgericht bestätigt frühere „2G-+-Regelung“ im Bundestag als rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der AfD gegen die frühere „2G+-Regelung“ im Deutschen Bundestag abgewiesen. Die Regelung sei während der Covid-19-Pandemie „gerechtfertigt“ gewesen, teilten die Karlsruher Richter am Montag mit. Mit der Organklage verbundene Eilanträge waren bereits mit Beschlüssen vom 26. Januar 2022 und vom 8. März 2022 verworfen worden.

Die Organklage richtete sich gegen die im Januar 2022 eingeführten Maßnahmen, die den Zutritt zu bestimmten Bereichen des Bundestages nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen mit zusätzlichem negativem Test oder Booster-Impfung erlaubten. Die Kläger, darunter drei Abgeordnete und die AfD-Fraktion, argumentierten, dass die „2G+-Regeln“ ihre Rechte aus dem Grundgesetz verletzten. Insbesondere wurde die Teilnahmebeschränkung für eine Gedenkstunde am 27. Januar 2022 kritisiert. Das Gericht befand jedoch, dass die Maßnahmen verhältnismäßig waren, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten.

Die Karlsruher Richter machten in ihrer Entscheidung deutlich, dass die 2G+-Regelung auf die spezifische Pandemiesituation beschränkt und befristet war. Die Maßnahmen wurden als notwendig erachtet, um die Gesundheit der Abgeordneten und der anwesenden Gäste, insbesondere der besonders vulnerablen Holocaust-Überlebenden, zu schützen (Beschluss vom 9. Juni 2026 – 2 BvE 1/22).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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