Kabinettsumbildung: Verfassungsrechtler sieht verzögerte Minister-Vereidigung kritisch

Der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, hat verfassungsrechtliche Bedenken am geplanten Ablauf der von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigten Kabinettsumbildung geäußert. „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte Pieper der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).

„Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber“, erklärte er. „Der einwandfreie Weg wäre daher, eine Sondersitzung des Bundestags anzusetzen.“

Den Fall, dass ein Minister ernannt wurde und seine Vereidigung im Bundestag dann wegen der parlamentarischen Sommerpause nicht stattfinden konnte, habe es seiner Erinnerung nach noch nicht gegeben. Gleichwohl seien Amtsgeschäfte, die ein nicht vereidigter Amtsinhaber vornimmt, „nach überwiegender Ansicht rechtsgültig“, sagte Pieper. „Eine weitere Möglichkeit wäre, bis zur Vereidigung der neuen Minister auf die geltenden Vertretungsregeln innerhalb der Bundesregierung zurückzugreifen.“

Die von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigte Umbildung der Bundesregierung soll in der kommenden Woche formal vollzogen werden. Aus der CDU hieß es zuletzt, man wolle eine kostspielige Sondersitzung in der Sommerpause eigentlich vermeiden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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