Gema erzielt Urteil gegen KI-Musikentwickler: Einwilligung für Training nötig

Das Landgericht München I hat am Freitag einer Klage der Musikverwertungsgesellschaft Gema gegen einen Entwickler eines Programms zur Erstellung von Musik mithilfe „Künstlicher Intelligenz“ (KI) weitgehend stattgegeben.

Die Gema, die als Treuhänderin für Musikschaffende arbeitet, hatte dem KI-Unternehmen vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musikwerke unberechtigt zu nutzen und dadurch Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Das Gericht entschied nun, dass das KI-Unternehmen die Einwilligung der Gema benötigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Experten erwarten, dass das Urteil über den konkreten Fall hinaus weitreichende Folgen haben könnte. Denn zum Training von KI-Modellen werden große Datenmengen benötigt. Daraus leiten die Modelle Muster ab, die sie für die Erstellung neuer Inhalte nutzen. Viele KI-Unternehmen haben zumindest einen Teil ihrer Trainingsdaten zunächst ohne Vergütung der Rechteinhaber genutzt und berufen sich dabei auf die Fair-Use-Doktrin der USA. Sie argumentieren, dass das Training eine transformative Nutzung darstelle.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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