Nach CSD-Anschlag: Justizminister fordern Abschaffung des Jugendstrafrechts für Volljährige

Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day fordern mehrere Landesjustizminister eine Kehrtwende beim Umgang mit jungen Straftätern. Für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren soll demnach künftig grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht gelten – nicht mehr das aktuell häufig angewandte Jugendstrafrecht, das mildere Sanktionen vorsieht, berichtet die „Welt am Sonntag“.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) plädiere „für die regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige“. Das Jugendstrafrecht solle in diesen Konstellationen nur noch ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen zur Anwendung kommen. Der Gesetzgeber unterstelle Volljährigen die volle Geschäftsfähigkeit, so Badenberg. Außerdem könnten sie durch die Ausübung ihres Wahlrechts über die Zusammensetzung eines Parlaments mitentscheiden. Dass bei volljährigen Tätern unter 21 gerade in Fällen schwerer Kriminalität dennoch in der Regel das Jugendstrafrecht angewendet werde, halte sie für überholt.

Badenberg kündigte eine Bundesratsinitiative an, die mehrere Rechtsänderungen umfassen soll. Teil des Vorstoßes ist eine Reform der Regeln für heranwachsende Straftäter im Jugendgerichtsgesetz. Daneben will die Justizsenatorin das Verbreiten von IS-Propaganda schärfer bestrafen. Zudem sollen bei Staatsschutzdelikten künftig die Staatsschutzkammern der Landgerichte zuständig sein, auch wenn Beschuldigte Jugendliche oder Heranwachsende sind.

Auch Sachsens Justizministerin Constanze Geiert fordert eine „Umkehr“ der bisherigen Praxis im Jugendstrafrecht. Der Fall mache deutlich, dass man beim Jugendstrafrecht dringend handeln müsse, sagte die CDU-Politikerin der „Welt am Sonntag“. Die derzeitigen Regelungen würden der Realität schwerer Gewalttaten junger Täter häufig nicht mehr gerecht.

Zwar bleibe der Erziehungsgedanke beim Umgang mit jungen Straftätern „richtig und wichtig“, sagte Geiert. Er dürfe aber nicht dazu führen, dass notwendige und konsequente Reaktionen des Rechtsstaats ausbleiben oder unnötig bürokratisch erschwert werden. Für Heranwachsende solle künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten. Jugendstrafrecht müsse in diesen Fällen hingegen die begründungsbedürftige Ausnahme sein – nicht der Regelfall.

Vorschläge, nur bei sogenannten Gefährdern Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, lehnte Geiert ab. Aus ihrer Sicht wäre eine grundsätzliche Reform im Jugendstrafrecht nachhaltiger, die sich nicht nur auf die sogenannten Gefährder bezieht. Der Begriff „Gefährder“ sei zum einen bislang nicht im Strafgesetzbuch angelegt. Zum anderen sehe man generell einen strukturellen Anstieg von schwerer Jugendkriminalität, auf den der Gesetzgeber im Strafrecht eine Antwort finden müsse.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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