BGH bestätigt Beugehaft gegen Lina E. wegen verweigerter Zeugenaussage

Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung von Beugehaft gegen Lina E. bestätigt. Das teilte der BGH am Freitag mit. Die Verurteilte hatte sich geweigert, als Zeugin vor dem Oberlandesgericht Dresden auszusagen. Lina E. war wegen Beteiligung an einer linksextremistischen Vereinigung verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht Dresden verhandelt derzeit gegen mehrere Angeklagte wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Lina E. hatte unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht die Aussage verweigert. Das Gericht sah jedoch kein solches Recht, da sie bereits rechtskräftig verurteilt worden war.

Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde von Lina E. gegen die Beugehaft zurück. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig. Die Beugehaft wurde zur Erzwingung der Zeugenaussage verhängt und dauert weiterhin an.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen aufgehoben: ADAC warnt vor mehr Staus und Belastung der Infrastruktur

    Die von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) geplante Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen wegen des Niedrigwassers wird nach Einschätzung des ADAC für mehr Staus auf deutschen Autobahnen sorgen.Für Reisende…

    Schwangerschaftsabbrüche 2025 in Berlin und Brandenburg entwickeln sich gegenläufig

    In Berlin sind 2025 leicht mehr Schwangerschaftsabbrüche registriert worden als im Vorjahr, in Brandenburg dagegen weniger. Das teilte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Freitag mit. Danach wurden in Berlin…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert