Landarztquote: 28 Medizinstudenten klagen gegen Vertragspflichten

Bundesweit sind 28 Klagen von Studenten anhängig, die ihren Medizinstudienplatz über die Landarztquote bekommen haben. Das berichtet die „Zeit“ nach einer Anfrage bei allen Landesgesundheitsministerien.

Die Studenten hatten sich dazu verpflichtet, nach dem Studium eine fünfjährige Facharztweiterbildung in der Allgemeinmedizin zu machen und danach zehn Jahre lang als Hausarzt in einem ländlichen, unterversorgten Gebiet zu arbeiten. Im Gegenzug bekamen sie einen Medizinstudienplatz. Verstöße gegen den Vertrag werden mit 250.000 Euro geahndet.

Rund 17 Klagen kommen aus NRW; das Bundesland war das erste, das die Landarztquote 2019 eingeführt hat. Hinzu kommen fünf Klagen in Hessen, vier Klagen in Bayern und zwei Klagen im Saarland. Aus Baden-Württemberg heißt es, man erwarte Verstöße gegen den Vertrag frühestens Ende nächsten Jahres – dann endet regulär das Studium der ersten Teilnehmer.

Pascal Lemmer, Präsident der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland, sagte der „Zeit“, die Klagen der Studierenden seien absehbar gewesen und entsprächen genau dem, wovor man schon immer gewarnt habe. Die Landarztquote sei „ineffektiv, ungerecht und rechtlich heikel“. Landärzte gewinne man nicht mit Zwangsmaßnahmen, sondern mit guten Arbeitsbedingungen und vor allem mehr Sichtbarkeit von hausärztlicher Medizin im Studium.

Mehr Sichtbarkeit im Studium wollen auch Bund und Länder. 2017 beschlossen sie in einem gemeinsamen Dokument, das Medizinstudium zu reformieren, etwa mit mehr praktischen Abschnitten in der Arztpraxis. Doch das Vorhaben, genannt „Masterplan Medizinstudium“, wurde bis heute nicht umgesetzt – weil Bund und Länder sich nicht einigen können, wer die Kosten trägt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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