Anschlagspläne aus dem Iran: Volker Beck geht gegen Ablehnung als Nebenkläger vor

Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, wehrt sich gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg, ihn nicht als Nebenkläger im Prozess um die gegen ihn gerichteten iranischen Anschlagspläne zuzulassen. Das berichtet der „Tagesspiegel“.

Seit Ende Juni stehen in Hamburg zwei Männer vor dem Oberlandesgericht, die im Auftrag iranischer Stellen einen Mord an Volker Beck geplant haben sollen. Das Gericht lehnte Becks Antrag auf Nebenklage ab und begründete dies unter anderem damit, dass keine ausreichende besondere Schutzbedürftigkeit Becks gegeben sei. Gegen diese Ablehnung geht Beck nun mit einer Anhörungsrüge vor.

Gegenüber dem „Tagesspiegel“ erklärte Beck: „Ich neige nicht zu öffentlicher Weinerlichkeit. Aber: Dieses Mordkomplott war in seinen Auswirkungen für meine Familie besonders – und aber auch für mich so traumatisch wie dramatisch.“ Wenn das jetzt alles nicht erheblich sein solle, könne sich der Staat künftig alle Appelle zur Zivilcourage sparen, so Beck weiter.

Besonders irritiere ihn, dass man nicht einmal bei ihm nachfragte, sondern „einfach behauptet, für mich sei alles halb so wild gewesen“. Beck sagte weiter: „Wenn man sich öffentlich zusammenreißt, bedeutet das ja nicht, dass einem das Vorgefallene nichts ausmacht. Dass man mir dies zum Nachteil auslegt, ist mir völlig unverständlich. In der Strafprozessordnung steht nirgendwo, dass das Recht auf Nebenklage nur für Jammerlappen gilt.“ Zudem habe es bis heute sehr konkrete Konsequenzen für seinen Alltag.

Der Prozess gegen Ali S. und Tawab M. wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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