Behandlungsfehler 2025: Medizinischer Dienst bestätigt Schaden in jedem vierten Gutachten

Der Medizinische Dienst hat im Jahr 2025 bundesweit insgesamt 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Das teilte die Expertenorganisation am Donnerstag in Berlin mit.

In jedem vierten Fall (3.098 Fälle) stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. In 2.700 Fällen war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. In 97 Fällen hat der Fehler zum Tod geführt oder wesentlich dazu beigetragen. Die Begutachtungszahlen zeigen allerdings nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens, es wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.

Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass es bei etwa zwei bis vier Prozent der stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen kommt. Auf Deutschland übertragen entspricht das einer Größenordnung von rund 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr. Unsichere Versorgung verursacht nicht nur unnötiges menschliches Leid, sondern auch erhebliche Kosten.

Die OECD schätzt, dass in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der Kosten der stationären Versorgung für die Folgen vermeidbarer Schadensereignisse aufgewendet werden. Überträgt man diesen Schätzwert auf die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, ergibt sich für 2025 eine Größenordnung von rund 16,7 Milliarden Euro.

Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, sagte, dass mehr Patientensicherheit auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens sei. „Jeder vermeidbare Schaden, den wir verhindern, bedeutet weniger Leid und vermeidet zugleich unnötige Folgekosten.“

In der Jahresstatistik 2025 stuften die Gutachter 150 Fälle (2024: 134) als sogenannte „Never Events“ ein. Dazu zählen schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt im Körper zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen wie Tupfer o.ä., Patienten- und Seitenverwechslungen, die zu erheblichen Schäden führen können.

Zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe beziehen sich auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (7.633 Fälle). Ein Drittel (4.073 Fälle) entfällt auf den ambulanten Bereich.

Betrachtet man die Fachgebiete, ergibt sich folgendes Bild: 29,6 Prozent der Vorwürfe (3.476 Fälle) betreffen die Orthopädie und Unfallchirurgie; 10,6 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.246 Fälle); 9,4 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.099 Fälle); 8,9 Prozent die Zahnmedizin (1.043 Fälle) und 8,2 Prozent die Allgemein- und Viszeralchirurgie (961 Fälle). 6,6 Prozent der Vorwürfe beziehen sich auf Pflege (776 Fälle). 26,7 Prozent der Vorwürfe entfallen auf 29 weitere Fachgebiete (3.134 Fälle).

In der Jahresstatistik 2025 sind 11.735 Verdachtsfälle zu knapp 1.000 verschiedenen Diagnosen erfasst. Die Vorwürfe betreffen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Gallensteinen, Zahnwurzelbehandlungen und vieles andere mehr.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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