CDU gegen Benachteiligung tarifungebundener Arbeitnehmer bei Sonn- und Feiertagszuschlägen

Die CDU will nicht hinnehmen, dass tarifungebundene Arbeitnehmer bei Sonn- und Feiertagsarbeit finanziell schlechtergestellt werden als tarifgebundene.

Der „Bild“ (Mittwochausgabe) sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Fritz Güntzler, es dürfe „keine Schieflage zulasten nicht tarifgebundener Betriebe entstehen. Die vollständige Beitragsfreiheit im Bereich von Tarifverträgen werden wir uns im parlamentarischen Verfahren genauer anschauen müssen.“

Konkret kritisierte Güntzler, dass die Bundesregierung Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit für Beschäftigte mit Tarifverträgen von Sozialbeiträgen befreien wolle. Für Beschäftigte ohne tarifliche Regelungen solle dies aber nicht gelten. Güntzler sagte, Tarifbindung verdiene zwar „Rückenwind“. Aber zur „sozialen Marktwirtschaft“ gehöre auch, wenn man nicht tarifgebunden sei.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, forderte ebenfalls eine Gleichbehandlung. Der „Bild“ sagte Holznagel, die Regierungspläne seien „willkürlich und ungerecht. Wer nachts, sonntags oder an Feiertagen arbeitet, erbringt die gleiche besondere Leistung. Das ist unabhängig davon, ob sein Arbeitgeber tarifgebunden ist.“ Schließlich könnten Beschäftigte gar nicht beeinflussen, ob es in ihrem Betrieb einen Tarifvertrag gebe.

Ein Sprecher von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte der „Bild“, die Regierung wolle „die Tarifautonomie und tarifgebundene Arbeit stärken. Das ist im Koalitionsvertrag verankert. Die Maßnahmen zum Sonn- und Feiertagszuschlag wurden vom Koalitionsausschuss am 2. Juli vereinbart. Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes setzt diese Vereinbarung 1:1 um.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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