Immobilienrechtler verteidigt geplantes Investitionsschutzgesetz

Der Immobilienrechtler Carsten Loll verteidigt das von der Bundesregierung geplante Investitionsschutzgesetz angesichts der Vergesellschaftungspläne in Berlin gegen Kritik und räumt ihm gute Chancen ein. „Weil die Regierung jetzt klare Regeln formuliert, unter denen eine Vergesellschaftung möglich ist – was ihr erlaubt ist“, sagte der Anwalt der Kanzlei Latham & Watkins dem „Handelsblatt“.

Die Linken-Politikerin Elif Eralp, die Regierende Bürgermeisterin in der Hauptstadt werden kann, nannte das Vorgehen des CSU-Politikers Dobrindt am Montag dagegen verfassungswidrig. Der Bund steht nach Einschätzung des Immobilienrechtlers tatsächlich vor einem juristischen Balanceakt. „Schließlich gibt es Artikel 15 des Grundgesetzes, auch wenn er bisher noch nie zum Einsatz kam“, sagte er. „Er lässt sich nicht einfach streichen.“

Nach den bislang bekannten Eckpunkten sollen betroffene Eigentümer ausschließlich zum vollen Verkehrswert ihrer Immobilien entschädigt werden. Zudem sollen die Entschädigungen unmittelbar und in Geld erfolgen. Als weitere Voraussetzung soll eine „zwingende Notwendigkeit“ der Vergesellschaftung nachgewiesen werden müssen. Vor allem die vorgesehenen Entschädigungsregeln könnten das Vorhaben der sich anbahnenden rot-rot-grünen Landesregierung erheblich erschweren, sagte Loll.

In Berlin sollen nach den Plänen rund 160.000 Wohnungen großer privater Wohnungskonzerne in öffentliches Eigentum überführt werden. Loll sieht dabei für die Vergesellschaftungspläne rechtliche Schwierigkeiten. So müsse aus seiner Sicht auch bei einer Vergesellschaftung geprüft werden, ob das Vorhaben verhältnismäßig sei und ob mildere Mittel zur Lösung der Wohnungsprobleme zur Verfügung stünden. Da das Berliner Vergesellschaftungsgesetz erst 2029 in Kraft treten soll, könnte der Streit nach Einschätzung des Anwalts noch Jahre andauern.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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