Verfassungsrechtler Christoph Möllers: Staat könnte der AfD die Zuschüsse streichen

Nach Ansicht des Verfassungsjuristen Christoph Möllers sollte der Staat vor einem möglichen AfD-Verbotsverfahren prüfen, ob er der Partei die Zuschüsse streichen kann.

„Ich halte das für eine ernsthafte Alternative. Denn ein Ausschluss der AfD von der staatlichen Finanzierung wäre sehr wirkungsvoll, würde aber weniger politische Risiken bedeuten“, sagte Möllers der Wochenzeitung „Die Zeit“. „Ich glaube, es wäre erst einmal einfacher, der Öffentlichkeit plausibel zu machen, dass der Staat eine Partei nicht finanzieren muss, die er für verfassungsfeindlich hält.“

Der Gesetzgeber habe den Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung im Grundgesetz vorgesehen, so Möllers. Erfasst davon wären die staatliche Finanzierung und die Steuerbegünstigungen, die Fraktionsmittel aber nicht, weil die Mandate weiter bestünden. „Entscheidend wäre aber die Feststellung eines unabhängigen Gerichts, dass die AfD verfassungsfeindlich ist“, sagte der Rektor des Berliner Wissenschaftskollegs. „Das ist nicht nur für die Finanzierung wichtig, sondern zum Beispiel auch für die Frage, ob Mitglieder der Partei im öffentlichen Dienst beschäftigt werden können. Das würde diese Frage wesentlich der politischen Auseinandersetzung entziehen.“

Ein Finanzierungsstopp könnte aus Sicht Möllers für beide Seiten Anreize schaffen: „Für die Gegner der AfD bestünde der Anreiz darin, nicht politisch bequem zu werden, die politische Auseinandersetzung mit der Partei und ihren Wählern weiterzuführen, statt zu denken, die sind verboten, darum müssen wir uns nicht mehr kümmern“, so der Staatsrechtler. „Und für die andere Seite schafft es vielleicht den Anreiz, sich von den völkischen Elementen zu trennen und sich zu einer rechtsnationalen Partei zu entwickeln.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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