Unterhaltsvorschuss: Bund und Länder zahlen 3,2 Milliarden Euro an Alleinerziehende

Bund und Länder haben im vergangenen Jahr rund 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile gezahlt.

Das geht aus Zahlen des Familienministeriums hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben) berichten. Demnach wurden 2024 rund 551 Millionen Euro mehr Unterhaltsvorschuss gezahlt als noch im Jahr zuvor.

Nur einen kleinen Teil des Geldes konnten sich die Behörden von den eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückholen. Die sogenannte Rückgriffsquote lag 2024 bei 17 Prozent (545 Millionen Euro). Damit ist die Quote gegenüber den Vorjahren leicht gesunken, liegt aber insgesamt im Schnitt der Jahre seit 2018.

Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, künftig mehr Druck auf unterhaltspflichtige Elternteile zu machen, die nicht zahlen. Geplant sind unter anderem schärfere Sanktionen, etwa der Führerscheinentzug. In einem „nächsten Schritt“, heißt es im Koalitionsvertrag, sollen Alleinerziehende und ihre Kinder dann weiter unterstützt werden, in dem das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Vorschuss angerechnet wird. Derzeit wird es vollständig angerechnet.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter sieht in der nur noch hälftigen Anrechnung eine „eine dringende Verbesserung, die vielen Alleinerziehenden hilft und prioritär umgesetzt werden sollte“. Das sagte die Verbandsvorsitzende Daniela Jaspers den Funke-Zeitungen. „Die Reform an einen erhöhten Rückgriff beim Unterhaltsvorschuss als Refinanzierung zu koppeln, halten wir jedoch für unrealistisch.“ Stattdessen brauche es eine sichere eigenständige Finanzierung im Bundeshaushalt, um diese wichtige Verbesserung des Unterhaltsvorschusses nicht auf Sand zu bauen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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