
Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat den Medizinischen Dienst mit der Prüfung der beantragten Leistungsgruppen für die Krankenhausreform beauftragt. Wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte, müssen die 54 Krankenhäuser im Land Qualitätskriterien erfüllen, um künftig bestimmte Behandlungen anbieten und abrechnen zu dürfen.
Brandenburg gehört damit zu den ersten Bundesländern, die den Prüfprozess gestartet haben.
Insgesamt wurden 932 Leistungsgruppen beantragt, darunter Bereiche wie Allgemeine Chirurgie, Geriatrie oder Intensivmedizin. Die Antragstellung erfolgte digital über das neue System KLAAS bis Ende Juli.
Gesundheitsministerin Britta Müller betonte, man liege trotz knapper Fristen im Zeitplan und werde die wohnortnahe Versorgung in allen Landesteilen sicherstellen.
Rechtliche Grundlage ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das die Leistungsgruppen als zentrales Instrument der neuen Krankenhausplanung einführt. Die Reform soll Behandlung stärker nach medizinischen statt wirtschaftlichen Kriterien ermöglichen und durch mehr Spezialisierung sowie bessere Abstimmung zwischen Standorten die Versorgungsqualität verbessern.
Weitere Gebietskonferenzen sind für Anfang 2026 geplant.
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