
Das brandenburgische Agrarministerium hat die Meldepflicht für Düngemittel deutlich vereinfacht. Landwirte müssen den Ankauf von Wirtschaftsdüngern künftig nur noch einmal jährlich melden, statt wie bisher monatlich.
Die Änderung der sogenannten Wirtschaftsdüngermeldeverordnung ist bereits in Kraft getreten.
Agrarministerin Hanka Mittelstädt betonte, dies sei nur der erste Schritt zur Entbürokratisierung. Das Ministerium prüfe derzeit weitere Verordnungen auf mögliche Vereinfachungen.
Die monatliche Aufzeichnungspflicht der Düngemittelmengen bleibe jedoch bestehen, da diese bundesrechtlich vorgeschrieben sei.
Hintergrund der Verordnung ist die Kontrolle der Düngemittelströme, um Überdüngung und Grundwasserverunreinigung zu vermeiden. Freiwillige monatliche Meldungen sind weiterhin möglich.
Die elektronische Erfassung über eine Datenbanklösung soll den Landwirten die Dokumentation erleichtern.
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